Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der Mediengruppe Bayern

Abgegeben durch die Geschäftsführung der Mediengruppe Bayern

Stand: Dezember 2023


Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte

Mit ihren zahlreichen Tages- und Wochentiteln sowie einem umfangreichen Digitalangebot gehört die Mediengruppe Bayern zu den größten Herausgebern von Regionalzeitungen in Deutschland. Der damit einhergehenden Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Lieferanten und Dienstleistern sowie der Gesellschaft und Umwelt sind wir uns bewusst und bemühen uns stets die höchsten ethischen, sozialen und umweltrechtlichen Standards einzuhalten.

Der Wahrung der Menschenrechte sowie dem Schutz der Umwelt messen wir einen hohen Stellenwert bei und achten diese entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir sind stets darauf bedacht unser wirtschaftliches Handeln im Rahmen unserer Möglichkeiten ressourcenschonend und nachhaltig zu gestalten und unsere Wertschöpfungsprozesse kontinuierlich zu verbessern.
Besonderen Wert legen wir auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Schutz vor Diskriminierung und faire Arbeitsbedingungen bei angemessener Vergütung.
Mit unseren Geschäftspartnern pflegen wir faire Partnerschaften unter Berücksichtigung aller Compliance-Regeln.

Diese Grundsatzerklärung dient als verbindliche Grundlage für das Handeln der Mediengruppe Bayern und ihrer verbundenen Unternehmen. Sie bildet einen wichtigen Leitfaden für die Tätigkeiten der Geschäftsführung, aller Führungskräfte und der Mitarbeitenden und setzt einen Maßstab für unsere Ansprüche und Erwartungen an Zulieferer und Geschäftspartner.
 

Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltbelange

Um der Mitverantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte und Umweltbelange nachzukommen, erarbeitet die Mediengruppe Bayern ein angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem.
Des Weiteren wurde ein Menschenrechtsbeauftragter benannt, der fortlaufend für die Überwachung dieses Risikomanagementsystems zuständig ist und darüber hinaus als zentraler Ansprechpartner bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Konzern fungiert.

Sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unmittelbaren Zulieferern bzw. Vertragspartnern werden regelmäßige - mindestens jährliche – Risikoanalysen durchgeführt. Anlassbezogen erfolgen außerdem auch bei mittelbaren Zulieferern Risikoanalysen und eine vertiefte Auswertung der nachgelagerten Lieferkette.
Auf Basis anerkannter und einschlägiger Regelwerke und Empfehlungen werden länder- und branchenspezifische Risiken ermittelt, bewertet und priorisiert. Zudem wird mit Hilfe von Selbstauskünften der Lieferanten eine zunehmende Transparenz in der Wertschöpfungskette geschaffen.
Das Risiko für die Mediengruppe Bayern ist unter Berücksichtigung des Branchen-Kontext und der vorwiegenden Beschränkung der Geschäftstätigkeiten auf den nationalen Markt als gering einzustufen.

Um Risiken weiter zu minimieren und vorzubeugen werden außerdem Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung unserer Mitarbeiter durchgeführt und ein enger Kontakt zu Lieferanten und Geschäftspartnern gepflegt.

Sofern der Verdacht eines erhöhten Risikos oder einer Verletzung in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit entsteht, werden sofortige Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Gemeinsam mit den betroffenen Lieferanten bemühen wir uns um die Ausarbeitung eines geeigneten Lösungsansatzes, dessen Umsetzung regelmäßig überprüft und dokumentiert wird.

Wir werden jährlich über die Maßnahmen zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten sowie dem Fortschritt bei deren Umsetzung und Wirksamkeit berichten.
 

Beschwerdeverfahren und Umgang mit Hinweisen

Wir verfügen über eine interne Meldestelle, über welche auf rechtswidrige Verhaltensweisen sowie auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Wertschöpfungskette - hingewiesen werden kann.

Es kann sowohl unternehmensintern als auch extern jederzeit auf die eingerichtete Beschwerdestelle zugegriffen werden, sodass diese von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder weiteren betroffenen Personen gleichermaßen genutzt werden kann. Um die Persönlichkeitsrechte der Hinweisgeber zu wahren, können Hinweise anonymisiert abgegeben werden.

Zum Meldeportal der Mediengruppe Bayern hier klicken.

Alle Angaben werden streng vertraulich und mit höchster Sorgfalt behandelt, dies gilt insbesondere für die persönlichen Daten der Hinweisgeber und der betroffenen Personen (gesetzliche Auskunftspflichten ausgenommen). Hinweisgeber haben aus einer in bester Absicht erteilten Meldung keine Nachteile zu befürchten. Zudem besteht für beschuldigte Personen bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung und damit der Schutz vor Benachteiligungen.

Eingegangenen Hinweisen wird unverzüglich nachgegangen um sicherzustellen, dass eventuelle Verstöße oder Missstände schnellstmöglich beseitigt und Verletzungen von Menschenrechen oder der Umwelt verhindert bzw. behoben werden können.
Sollten im Rahmen der internen Untersuchung Fehlverhalten und Verstöße festgestellt werden, werden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen geeignete Maßnahmen ergriffen.
Der Hinweisgeber wird über den Stand bzw. das Ergebnis der Ermittlungen - soweit rechtlich zulässig - informiert.

Ihre Simone Tucci-Diekmann